11.12.2015
Gesetzesänderungen für den Immobilienbereich 2016
2016 wartet mit zahlreichen Gesetzesänderungen auf, die auch den Immobilienbereich betreffen. Hier die Neuerungen für Sie im Überblick:
Energetische Anforderungen für Neubauten
Ab 1. Januar 2016 gelten für Neubauten deutlich höhere energetischen Anforderungen.
Der Energiebedarf eines Neubaus nach EnEV 2016 muss um mindestens 25 Prozent geringer sein als nach den aktuell geltenden Standards.
Auch die Wärmedämmung des Gebäudes muss um 20 Prozent besser sein.
Richtlinien für Wohnimmobilienkredite
Laut Bundesregierung soll zum März 2016 die Informationspflicht bei der Kreditvergabe verbessert werden. Banken müssen die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden strenger prüfen. Bislang kam es nicht selten zu fehlerhaften Darlehensverträgen durch unzureichende Beratung durch die Kreditinstitute. Die Kreditnehmer besaßen dadurch bisher quasi ein lebenslanges Widerrufsrecht.
An dieser unbegrenzten Frist soll nun gerüttelt werden.
Reformierung des Bauvertragsrechts
Das neue Gesetz soll für mehr Transparenz und Rechtssicherheit sorgen. Die Regelung besagt beispielsweise, welche konkreten Bauunterlagen vor Beginn der Verhandlungen vorgelegt werden müssen. Zudem muss die Baubeschreibung eine verbindliche Aussage über den Zeitpunkt der Fertigstellung erhalten. Weiterhin soll ein Widerrufsrecht für Bauverträge eingeführt werden.
Diese Reform liegt bisher jedoch lediglich dem Parlament als Entwurf vor.
Mietpreisbremse kommt in weiteren Bundesländern
Seit November betrifft dieses Gesetz bereits etliche Städte in Baden-Württemberg. Weitere Bundesländer werden 2016 nachziehen. In Gebieten mit Mietpreisbremse dürfen Vermieter bei Neuvermietungen nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und dem Saarland gibt es bislang keine Pläne, die Mietpreisbremse einzuführen.
Verschärfung des Mietrechts
Die Möglichkeit von Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen soll begrenzt werden. Nach Sanierungsmaßnahmen soll die Miete nur noch um acht Prozent der Kosten angehoben werden können. Zudem soll nach Modernisierung eine Kappungsgrenze für die Mieterhöhung eingeführt werden. Weiterhin sollen Mieter mehr Rechte bekommen, wenn sie wegen Zahlungsverzug gekündigt werden.