16.10.2015
Bau- und Architektenrecht: Keine Klagebefugnis des Mieters gegen den Vermieter
Ein Mieter kann sich nicht mit einer Drittanfechtungsklage gegen eine Baugenehmigung zur Wehr setzen, die seinem Vermieter zur Durchführung baulicher Maßnahmen an dem vom Mieter bewohnten Gebäude erteilt wurde. Hierfür fehlt ihm die Klagebefugnis. Zwar ist die Klagebefugnis eines Mieters im Rahmen einer Drittanfechtungsklage in der Rechtsprechung grundsätzlich schon bejaht worden. Dies betraf allerdings ausschließlich Streitigkeiten zwischen benachbarten Parteien, also z. B. zwischen benachbartem Mieter und Grundstückseigentümer. Besteht ein Nutzungskonflikt aber auf demselben Grundstück, kann der Mieter nicht erfolgreich den öffentlich-rechtlichen Klageweg beschreiten.
Quellen: www.bethge-legal.com, OVG Magdeburg, Beschluss vom 02. Juli 2015, 2 O 22/15, IBRRS 2015, 2172