Kontakt: 0621 490 780 0
BANJAC Immobilien - Immobilienmakler für Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar
BANJAC Immobilien - Immobilienmakler für Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar
info@banjac-immobilien.de

09.10.2014

Bau- und Architektenrecht: Die baurechtliche Hürde des Unzumutbaren

Eine Grundstücksnachbarin geht in einem vom OVG Sachsen entschiedenen Fall gegen die Verwirklichung eines Neubaus gerichtlich vor.

Ihre Rüge, der Umfang des Bauvorhabens überschreite die Schwelle der ihr zumutbaren Beeinträchtigung im Hinblick auf die erdrückende, einmauernde und verschattende Wirkung, hält das OVG jedoch für erfolglos.

Zwischen dem beabsichtigten Gebäude und der Südseite ihrer Villa liege eine Entfernung von 26 m. Zudem überrage es das bestehende Nachbargebäude nur um 4 m. Weiterhin müsse berücksichtigt werden, dass im unbeplanten innerstädtischen Bereich stets damit gerechnet werden muss, dass Baulücken durch Gebäudelücken geschlossen werden, soweit sich das Vorhaben nach Bauart und Ausmaß an der prägenden bestehenden Bebauung orientiere.




Quellen: www.bethge-legal.com, OVG Sachsen (Beschluss vom 04. August 2014, 1 B 56/14, IBRRS 99274)


Zurück zur Übersicht