08.09.2016
Sachkundenachweis für Makler und Verwalter
Das Bundeskabinett hat am 31. August 2016 einen Gesetzesentwurf beschlossen, der zukünftig einen Sachkundenachweis für Makler und gewerbliche WEG-Verwalter vorsieht. Die Vorschrift des § 34c GewO, die eine Erlaubnispflicht für Makler, Bauträger und Baubetreuer vorsieht, soll insoweit geändert werden, als neben die bisherigen Voraussetzungen „Zuverlässigkeit“ und „geordnete Vermögensverhältnisse“ der Sachkundenachweis tritt. Zudem wird für Makler und gewerbliche WEG-Verwalter der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtend. Mit der Einführung von Sachkundenachweis und Berufshaftpflichtversicherung wird vor allem das Ziel verfolgt, den Verbraucherschutz zu stärken. Der Sachkundenachweis dient der qualitativen Verbesserung der angebotenen Dienstleistungen. Welche Inhalte der Sachkundenachweis haben wird und wie dieser erfolgen soll, steht noch nicht fest. Die Berufshaftpflichtversicherung soll dagegen vor allem Wohnungseigentümer vor finanziellen Schäden schützen, die bei der fehlerhaften Berufsausübung entstehen können.